Täter in den eigenen Reihen
Sie greifen in die Kasse, stehlen Waren aus dem Lager, erfinden Rechnungen oder gründen Scheinfirmen – regelmäßig werden Unternehmen von den eigenen Mitarbeitern betrogen.
Das geht aus Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e .V. (GDV) hervor, der rund 2.400 Schadenfälle aus der Vertrauensschadenversicherung ausgewertet hat.
Die Täter sind meist schon einige Jahre im Unternehmen und bekleiden teils verantwortliche Positionen. Weil die eigene Belegschaft einen Vertrauensvorschuss genießt und langjährige Mitarbeiter Abläufe und Sicherheitslücken im Betrieb kennen, können sie oft hohe Summen zur Seite schaffen: Im Schnitt bringen kriminelle Mitarbeiter ihre Arbeitgeber um fast 115.000 Euro, bevor sie auffliegen. Externe Betrüger kommen im Schnitt gerade mal auf die Hälfte dieser Summe. Wie die Zahlen zeigen, sind die eigenen Mitarbeiter hinsichtlich Betrug und Unterschlagung das größere Risiko für Unternehmen: Knapp zwei Drittel der Fälle und rund 75 Prozent des Gesamtschadens gingen auf das Konto krimineller Kollegen.
Zu den wichtigsten Auslösern für die kriminellen Handlungen zählen fehlende Sicherheitsmechanismen im Betrieb, verstärkt häufig noch durch bestimmte persönliche Umstände beim Täter. Das kann ein Gefühl mangelnder Anerkennung durch Vorgesetzte sein, finanzielle Probleme aufgrund eines aufwändigen Lebensstils und die Überzeugung, nicht erwischt zu werden.
Um sich wirksam zu schützen, sollten Unternehmen effektive und wirksame Kontrollsysteme aufbauen und sensible Bereiche doppelt absichern, also unter anderem
- einen Compliance-Beauftragten benennen,
- ein Hinweisgeber-System aufbauen,
- einen verbindlichen Verhaltenskodex verabschieden,
- die Mitarbeiter regelmäßig schulen,
- bei Zahlungen strikt das Vier-Augen-Prinzip beachten.
- Müssen besonders exponierte Stellen besetzt werden, sollten Unternehmen ein polizeiliches Führungszeugnis anfordern. Wird eine Straftat entdeckt, sollte das Vergehen konsequent geahndet werden.
Versicherungsschutz kann ebenfalls zur Schadensbegrenzung beitragen: Eine Vertrauensschadenversicherung entschädigt Unternehmen, wenn interne oder externe Vertrauenspersonen Gelder veruntreuen oder das Unternehmen betrügen. Für die passende Gestaltung effektiven Versicherungsschutzes empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem Versicherungsmakler. Er weiß, welche Versicherer entsprechende Produkte anbieten und kennt auch die Unterschiede bei den Leistungsmerkmalen der verschiedenen Produkte am Markt.
Quelle: Medieninformation des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) vom 4.9.2019.